AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen vom Verlag liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht anerkannt, auch wenn Aufträge ausgeführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Diese Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
 
2. Angebote und Vertragsschluß
Alle Angebote des Verlages sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist eine Auftragsunterzeichnung erforderlich. Mindestens jedoch die Bestätigung des Angebotes mit einer handschriftlichen Unterschrift des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Bei Online-Aufträgen ist das Absenden des Auftrages verbindlich. Die Bestätigung erfolgt mittels einer E-Mail an die angegebene Mail Adresse. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere auf Prospekten oder dem Kunden überlassene Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen.
 
3. Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur zulässig, wenn der Verlag die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Der Verlag behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen gewährte Rabatte und von der gültigen Preisliste abweichende Preisvereinbarungen nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Preise für tatsächlich erbrachte Leistungen entsprechend der gültigen Preisliste geltend zu machen.
 
4. Haftung
Der Verlag haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, wird nicht gehaftet, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Partners liegende Schäden wird nicht gehaftet. Für Schäden, welche aus Urheberrechtsverletzungen bzw. Rechtsverletzungen gegenüber Dritten entstehen, ist der Vertragspartner verantwortlich.
 
5. Urheberrecht
Der Verlag besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen einschließlich des geistigen Eigentums, abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Urheberrechtsverletzungen gegenüber des Verlages werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
 
6. Zeitungen
Der Verlag verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung aller Werbeaufträge. Vereinbarte Anzeigenplatzierungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Wünsche nach Konkurenzausschluß werden ebenfalls nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei kein rechtsverbindlicher Anspruch entsteht. Der Auftraggeber verpflichtet sich die zur Anzeigengestaltung erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin zu liefern. Bei Nichterscheinen der Zeitungen (im Sinne höherer Gewalt), bei fehlerhafter Zuarbeit des Auftraggebers bzw. nicht vom Verlag zu verantwortende Druckfehler übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Aus vorgenannten Gründen nicht geschaltete Werbung wird nach Möglichkeit zu einem vereinbarten, späteren Zeitpunkt gedruckt. Ein Anspruch auf diese Ersatzleistung kann nicht geltend gemacht werden. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit eines Werbeauftrages und die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zeichnet ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag ist durch ihn von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Bei der Agenturvermittlung an Dritte gelten die AGB des jeweiligen Auftragnehmers, die der Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkennt.
 
7. Anzeigenaufträge
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte, durch den Auftraggeber oder Dritter gestaltete Anzeigen und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Bei gewerblichen Anzeigen, welche dem Zweck einer Gewinnerzielung dienen, liefert der Auftragnehmer einen Korrekturabzug, es sei denn, er ist vom Auftraggeber nicht gewünscht.